Neues vom Napoleonwald

Napoleonwald

Seit über zwei Jahren kämpfen Anrainer:innen gegen ein überdimensioniertes Bauprojekt am Rand des Napoleonwaldes. Mittlerweile ist gegen das Projekt eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien anhängig. Die Bürger:inneninitiative hat gemeinsam mit dem Verein „GRÄTZLeben Hietzing“ am 22. Mai 2024 ein Nachbarschaftsfest im Napoleonwald organisiert. Zu diesem Fest kamen mehrere hundert Interessierte aus dem ganzen Bezirk. Man sammelte Spenden für die Rechtsanwaltskosten und informierte über das Anliegen.

Baumschädigung

Bald traten jedoch Verdachtsmomente auf, dass der Baumbestand auf dem Grundstück mittels Kontamination mutwillig geschädigt wurde. Durch die Informierung von Gemeinderätin DI Huem Otero García, Umweltsprecherin der Grünen Wien und zusätzlicher Dokumentation des schlechten Zustands der Bäume, erstattete sie am 28. Juni 2024 Anzeige. In Folge dessen kam es zur gemeinsamen Anfrage mit Gemeinderat Dr. Michael Gorlitzer (ÖVP) an Umweltstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) zu den konkreten Maßnahmen, die die Stadt Wien diesbezüglich zu setzen gedenkt. Am 13. September 2024 kam die schriftliche Antwort. Bemerkenswert ist der Passus, dass „(…) zehn Bäume im unmittelbaren Nahebereich des Bestandsgebäudes auf der Liegenschaft Verfärbungen an der Borke im Stammfußbereich aufwiesen. Weiters befand sich um den Wurzelanlauf augenscheinlich gelockertes Erdreich und der Grasbewuchs im Nahbereich der betroffenen Stämme erschien abgestorben.“. Es wird also durch den zuständigen Stadtrat offiziell bestätigt, dass Bäume auf der Liegenschaft des einstigen Restaurant Napoleonwald beschädigt waren.

Schriftliche Antwort betreffend Maßnahmen zum Schutz des Baumbestande im Napoleonwald

Antrag

Für die Bezirksvertretungssitzung am 25. September haben die Bezirksräte Harald Mader (ÖVP) und Gerhard Jordan (GRÜNE) einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der einen Stopp des Baugenehmigungsverfahrens bei der MA37/Baupolizei verlangt, nachdem ein begründeter Verdacht vorliegt, die eingereichte Errichtung eines Neubaus mittels vorsätzlicher Schädigung und Entfernung von Bestandsbäumen zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.